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Sonntag, 15. April 2012

Bedingungsloses Grundeinkommen - eine Alternative dazu!

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ja in vieler Munde und spaltet die Gesellschaft. Ich persönlich lehne ein BGE ab. Es führt bei einer breiten Mehrheit zum Nichtstun, der Mensch ist von Natur aus träge.
Auch ein Mindestlohn ist nur eine weitere schlechte Forderung in diesem Zusammenhang, welche in Deutschland in etlichen Bereichen zu einer Verschlechterung der Lage führen würde, zwar nicht für die betroffenen, aber für die die es Zahlen müssen. Ich frage mich, wer soll Mindesteinkommen für bestimmte Berufsgruppen denn bezahlen? Wir leben nun mal in einer "Geiz ist Geil"-Zeit. Deswegen bin ich für eine Mischform von Mindestlohn und BGE und einer grundlegenden Reform des Steuersystems und der Sozialversicherungen.
Dies ist aber nur ein Denkanstoß und nicht bis in alle Einzelheiten durchdacht. Es soll nur als Diskussionsgrundlage dienen.
  1. Es wird ein Grundeinkommen vom Staat gezahlt, aber nicht bedingungslos sondern gestaffelt nach Alter und Ausbildung, z.B.:
    • Kinder bis zum 18. Lebensjahr bekommen nichts.
    • Ab dem 18. Lebensjahr erhalten Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung einen Betrag in Höhe von 500 Euro  / pro Monat .
    • Personen über 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten 250 Euro  / pro Monat .
    • Personen ab dem 60. Lebensjahr erhalten 1000 Euro  / pro Monat .
    Gleichzeitig gilt ein Mindestlohn in der selben Höhe. Das Grundeinkommen wird auf das eigene Einkommen angerechnet. Bis zu einem Einkommen in Höhe des Grundeinkommens wird es in voller Höhe gezahlt. Danach wird es linear  anteilig ausgezahlt bis zu einer Höhe des doppelten Grundeinkommens. Wer mehr als das doppelte des Grundeinkommens bezahlt bekommt demzufolge nichts mehr dazugezahlt.
  2. Renten werden abgeschafft. Es wird bis zum Tod gearbeitet, bzw. man lebt vom Grundeinkommen. Deswegen ist dies für Personen ab dem 60. Lebensjahr höher. Es gelten die selben Bedingungen wie bei 1. zum eigenen Einkommen.
  3. Einkommensteuern werden linear berechnet. Es gibt keine Abzugsmöglichkeiten und kein Ehegattensplitting. Dazu gibt aber eine untere Bemessungsgrenze von 2000 Euro  / pro Monat. Darüber ist der Steuersatz nur von der Anzahl der Kinder abhängig z.B.:
    • 30% Einkommenssteuer für Personen ohne Kinder.
    • 10% Abzug  für das erste und zweite Kind.
    • 5% Anzug für das dritte Kind.
    • ab dem vierten Kind keine weiteren Abzüge.
    • Diese Abzüge gelten nur für eigene Kinder unter 18, egal ob sie im eigenen Haushalt leben oder nicht.
    • Wer kinder über 18 Jahren hat bekommt eine Steuerermäßigung für diese in Höhe von 50% des Satzes den Kinder unter 18 Lebensjahren haben.
    • Es zählt jeweils das jüngste Kind der ersten drei geborenen.
  4. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur noch Ausgaben, die Zurwiederherstellung der Arbeitskraft notwendig sind. Alle darüber hinaus enstehenden Kosten sind selbst bzw durch eine private Vorsorge zu Tragen. Für Personen die nicht im Arbeitsprozess stehen sind diese Kosten ebenfalls selbst bzw durch eine Privatversicherung zu übernehmen. Wer nicht selbst bezahlen will bzw wer keine private Vorsorge getroffen hat bekommt dann im Krankheitsfall durch die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Schmerzbehandlung bezahlt. Für Kinder und Jugendliche übernimmt der Staat alle Kosten bis zum 18. Lebensjahr. Der Arbeitgeberanteil wird auf den prozentualen Anteil den ein Mensch im Arbeitsprozess steht reduziert. Zur Zeit beträgt er ja fast 50% und kein Mensch arbeitet 50% seiner Zeit. 
  5. Die Unfallversicherung kann bis auf kleine Korrekturen auf der Ausgabenseite unverändert bleiben. 
  6. Bei der Pflegeversicherung wird der Arbeitgeberanteil abgeschafft. 
  7. Die Arbeitslosenversicherung bleibt unverändert aber die Beiträge werden neu gesplittet auf 25% Arbeitnehmeranteil und 75% Arbeitgeberanteil.
  8. Feiertage werden abgeschafft bzw. wie z.B. Weihnachten auf einen Sonntag gelegt.
  9. Urlaub wird nur noch 15 Tage bezahlt gewährt.
  10. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 35 Stunden betragen, wobei jeder Tag der Woche ein Werktag wird. Es ist doch nicht mehr zeitgemäß das dem überwiegenden Teil der Bevölkerung vorgeschrieben wird wann sie nicht arbeiten dürfen.
Dies sind meine Vorschläge zur Umgestaltung. Eine sachliche Diskussion ist willkommen.

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